Dort finden sich Seiten wie “I Love Hitler”, “Hitler Rocks”, “Führer Fans”, “Wehrmacht NSDAP” oder “WHITE POWER 88″ (diese Liste lässt sich sehr sehr lange fortführen), Kommentare wie “Rudolf Hess – dein Glaube war stärker als Kerker und Schmerzen!”
Das Verbraucher-Portal boocompany (das im übrigen auch sonst sehr besuchenswert ist) fordert nun in einem offenen Brief “Facebook” dazu auf, sich nicht weiter als Plattform für Nazis anzubieten.
Der ganze Brief findet sich Hier
(Anm: vor dem Kommentieren erst den Brief lesen. Prophylaktisch: Wikipedia “Volksverhetzung” (15.4.2009)
Vergehen, die gemäß § 130 StGB im Ausland begangen werden, gleich ob von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern, können wie eine Inlandsstraftat verfolgt werden, wenn sie so wirken, als seien sie im Inland begangen worden, also den öffentlichen Frieden in Deutschland beeinträchtigen und die Menschenwürde von deutschen Bürgern verletzen. So reicht es z.B. aus, dass ein strafbarer Inhalt über das Internet, z.B. in Form einer HTML-Seite, von Deutschland aus abrufbar ist.[7] Daraus ergibt sich z.B. die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Volksverhetzungsdelikte, die vom Ausland aus begangen werden. Deshalb wurde zum Beispiel der Holocaustleugner Ernst Zündel für volksverhetzende Propaganda, die er von den USA bzw. Kanada aus im Internet veröffentlicht hatte, im Februar 2007 vom Landgericht Mannheim verurteilt.

Flickr hat die massive Zensur für Deutschland damals so begründet, dass sich ein Anbieter an die Gesetze der Länder halten müsse, in dem eine Lokalisierung vorhanden ist. Wenn das stimmen würde, müsste Facebook mal was unternehmen.
Wenn einzig die Gesetze des Landes gelten, in dem man seinen Unternehmenssitz hat, wird man Facebook rechtlich wohl nicht dranbekommen.
Das die Verantwortlichen bei Facebook moralisch verpflichtet sind, soetwas zu untersagen, versteht sich von selbst. Leider haben Wirtschaft und Moral nichts gemeinsam – Außer, dass sie einander ausschließen.