Eine interessante Mitteilung betr. Künstlersozialkasse, die alle Bands und KünstlerInnen etwas angeht.
Was einige vielleicht nicht wissen: wenn eine Person in der Band die live-Gage für die ganze Band annimmt und dann an die Anderen verteilt, wird darauf die KSK-Gebühr in voller Höhe NOCHMAL fällig! Viele Bands zahlen also bisher doppelt – oder laufen Gefahr, im Nachhinein eine dicke Rechnung zu bekommen.
Am 23. März gibt es einen wichtigen Gerichtstermin für alle Interessierten in Köln:
Peter Fleischhauer gegen die Künstlersozialkasse,
Peter Fleischhauer schreibt:
Am Montag, den 23. März 2009 findet um 11:30 Uhr im Sozialgericht Köln
(Adresse findet ihr unten) mein Prozess gegen die KSK statt. Das Urteil
wird jedoch nicht nur für mich, sondern auch für viele Musiker und
Musik-Formationen in ganz Deutschland von großer Bedeutung sein.Wir wehren uns in diesem Prozess gegen de aktuelle Praxis der KSK, dass
auf gezahlte Musikergagen sowohl der Veranstalter, als auch der
jeweilige Bandleader oder Orchesterbetreiber zahlen muss – die
sogenannte Mehrfach-Abgabe.Wer bisher mit seiner Band oder Formation noch nicht in den Fokus der
KSK geraten ist, der hat Glück gehabt. Wer jedoch demnächst von der KSK
geprüft wird und bisher für seine Band noch keine Abgaben geleistet hat,
der wird bei einer Betriebsprüfung mit Rückzahlungen für die Auftritte
der letzten 5 Jahre rechnen müssen. Da fällt ganz schnell eine Summe von
mehreren tausend Euro an, die durchaus auch – wie bei mir -
existenzbedrohend sein kann.Ich bitte euch – falls es euch möglich ist – um eure Solidarität durch
persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin. Wenn der Gerichtssaal aus
allen Nähten platzen würde, dann wäre das eine würdige Kulisse um der
KSK, dem Richter und den beiden Laienschöffen zu dokumentieren, dass es
hier nicht nur um den Fall Peter Fleischhauer, sondern um den Fall aller
ähnlich betroffenen Musiker in ganz Deutschland geht.Mein Rechtsanwalt Andri Jürgensen hat das Ganze wie folgt zusammengefasst:
- Kann die Künstlersozialabgabe bei Musikbands mehrfach auf einen
Auftritt erhoben werden?
- Müssen sowohl Bandleader als auch Veranstalter auf die gezahlten Gagen
die Abgabe leisten?Die KSK sagt ja, denn der Bandleader kaufe “Einzelstimmen” ein und
verkaufe an den Veranstalter den “Gesamtklang” weiter; dann seien, so
die KSK, auch beide abgabepflichtig. Faktisch verdoppelt sich die
Abgabelast in so einer Konstellation dann von 4,4 % auf 8,8 % und
entsprechend in der Vergangenheit von bis zu 5,8 % auf 11,6 %.Hiergegen wehren wir uns mit einem Musterverfahren – auf 1 Auftritt kann
die Abgabe auch nur 1 Mal erhoben werden.Peter Fleischhauer: Ohne belehrend sein zu wollen – aber viele Musiker
wissen es noch nicht:
Wer in einer Musik-Formation – egal ob Trio oder Orchester — vom
Veranstalter die Gage entgegennimmt und diese an die Kolleginnen und
Kollegen verteilt, der ist nach den Regeln der KSK ein
ORCHESTERBETREIBER und ist verpflichtet, neben dem Veranstalter
ebenfalls KSK-Abgabe auf die Gage zu zahlen! (Ausnahme: Eine GbR mit
Gesellschaftsvertrag)Meine Bitte: Verschickt diese eMail über eure Netzwerke, damit alle
davon erfahren! Ihr könnt durch eure Solidarität mithelfen, die
KSK-Mehrfach-Abgabe zu stoppen und euch selbst damit hohe finanzielle
Nachzahlungen ersparen!23. März 2009, 11:30 Uhr: Sozialgericht Köln An den Dominikanern 2
50668 Köln
Das Sozialgericht Köln ist 2 Min. vom Kölner Hbf bzw. Dom entfernt.
Wenn ihr Fragen habt, dann könnt ihr mich gerne anrufen oder eine eMail
schicken.

..hm, das wiederum verstehe ich nicht, wird nicht jede gezahlte Einzelgage mit 0,044 multipliziert, um die KSK-Abgabe zu bestimmen, weist man die Gagen-Weitergabe an die Bandmitglieder nach, muesste dieser Faktor doch einfach auf die einzelnen Summanden wirken; wahrscheinlich hat irgendjemand bei der KSK das Distributivgesetz nicht begriffen und verteidigt das jetzt vor Gericht..(so nach dem Motto: a(b+c)=(a+a)b +ac, grotesk)
was ist denn nun dabei raus gekommen!?
Was dabei rausgekommen ist ?
Der Peter hat den Prozess verloren .
Seinen neuen Aufruf gibt es hier :
http://www.kskforum.de/PETERAUFRUF2.htm
Ich bin sicher das viele Musiker noch nicht “verstanden” haben welche Auswirkungen das hat , und darum hat sich Peter zusammen mit seinem Anwalt die Mühe gemacht das auch in seinem 2ten Aufruf deutlich zu machen ! – und ich erlaube den Hinweis das die KSK auch Abgaben eintreibt für pauschal bezahle Musiklehrer an Musikschulen und für CD´s die Musiker selber produzieren . ( HERSTELLER VON CD`S )
Hier die Infos Links dazu :
MUSIKSCHULEN :
http://www.kskforum.de/UMFRAGE1
HERSTELLER VON CD`s :
http://www.kskforum.de/CD%20HERSTELLUNG%201.htm
Gruß aus dem heutie sonnigen Hamburg
Joachim